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DiCV Bamberg |
Die Fachreferentinnen für den Bereich Rechtliche Betreuungen (von links nach rechts) bei der Fachtagung in Nürnberg: Alexandra Myhsok,SkF Landesstelle Bayern, Elisabeth Nüßlein, Caritasverband für die Erzdiözese Bamberg, Barbara Dannhäuser, Bundesarbeitsstelle Rechtliche Betreuung |
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Die Arbeitstagung der bayerischen Betreuungsvereine in katholischer Trägerschaft fand in diesem Jahr in Nürnberg statt. 64 Teilnehmende aus den Betreuungsvereinen der Caritas, des Sozialdienstes Katholischer Frauen (SkF) sowie der Katholischen Jugendfürsorge trafen sich im Dezember im Caritas-Pirckheimer-Haus. Dabei befassten sie sich mit der „Qualität in der Rechtlichen Betreuungsarbeit“. Hintergrund ist, dass die Verbände im Arbeitsbereich Rechtliche Betreuung derzeit Qualitätsgrundsätze erarbeiten. Sie sollen als Empfehlung und Orientierung für die Betreuungsvereine dienen und zu einer vergleichbaren Qualität der Arbeit in allen Bundesländern beitragen. Die Leitlinien sollen den inhaltlichen Hintergrund und die Anforderungsgrundlage für die Qualitätssicherung bilden. Bei der Tagung referierte Barbara Dannhäuser von der Bundesarbeitsstelle der katholischen Betreuungsvereine über die Entwicklung von Qualitätsstandards für die katholischen Betreuungsvereine. Danach präsentierten Edda Elmauer von der Katholischen Jugendfürsorge und Christine Wiesheu vom Sozialdienst katholischer Frauen die Erfahrungen ihrer Einrichtungen mit der Umsetzung und Zertifizierung im Rahmen des Münchner Modells einer Qualitätsentwicklung. Organisiert und durchgeführt wurde die Veranstaltung vom Arbeitskreis „Rechtliche Betreuungen“, in der die zuständigen Fachreferenten/innen der sieben bayerischen Diözesen unter der Federführung von Alexandra Myhsok, Fachreferentin der SkF-Landesstelle Bayern, zusammenarbeiten. Bayernweit führen fachlich qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsvereine rechtliche Betreuungen auf der Grundlage des § 1896 BGB durch. Dort ist festgelegt, dass das Vormundschaftsgericht auf Antrag für eine volljährige Person, die aufgrund einer psychischen oder einer anderen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, ihre Angelegenheiten zu regeln, einen Betreuer bestellen kann. Neben diesem „Kerngeschäft“ bieten die anerkannten Betreuungsvereine in katholischer Trägerschaft auch die kostenlose Beratung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer an. Außerdem informieren sie Interessierte kostenlos über Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. |