Kurzzeitpflege
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Eine Entlastung für pflegende Angehörige ist das Angebot der sog. Kurzzeitpflege in unserem Haus. Ganz besonders, wenn die Pflege zu Hause vorübergehend nicht möglich ist, weil etwa die Pflegeperson wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen Gründen "ausfällt", bietet sich Kurzzeitpflege als Alternative an. Auch zur Überbrückung nach einem Klinikaufenthalt kann die zeitlich begrenzte Pflege im Heim genutzt werden, etwa bis die Voraussetzugen zur häuslichen Pflege geschaffen sind oder ein dauerhafter Heimplatz gefunden wurde.
In unserem Haus stehen eingestreute Plätze für Kurzzeitpflege bzw. auch Verhinderungspflege zur Verfügung. Je nach aktueller Belegungssituation kann die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze allerdings variieren. Besonders wenn während der Urlaubszeit ein Kurzzeitpflegeplatz benötigt wird empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig bei uns anzufragen.
Die Kosten für die Kurzzeitpflege sind analog unseren Kosten im vollstationären Bereich. Für bereits in eine Pflegestufe eingestufte Personen zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss. Hierbei übernehmen die Pflegekassen die Kosten für die Kurzzeitpflege für einen Zeitraum von maximal vier Wochen pro Kalenderjahr bis zu einem Gesamtbetrag von 1.550 € für die pflegebedingten Kosten der Kurzzeitpflege.
Bei Urlaubs- bzw. Verhinderungspflege können nochmals die Kosten für einen Zeitraum von von bis zu vier Wochen bis zu einem Gesamtbetrag von ebenfalls 1.550 € übernommen werden.
Beispiel: Für einen in Stufe 2 eingestuften Pflegebedürftigen zahlt die Pflegekasse einen Anteil von 1.550 € an den pflegebedingten Kosten der Kurzzeitpflege. Die pflegebedingten Kosten in unserem Haus betragen in Pflegestufe 2 pro Tag 68,00 €. Daraus ergibt sich, dass der Zuschuss der Pflegekasse für maximal 22 Tage ausreicht (1.550 € geteilt durch 68,00 € = 22 Tage). Selbst zu tragen hat der bzw. die Pflegebedürftige die Kosten für Unterkunft (7,47 € pro Tag), für Verpflegung (12,31 € pro Tag) und die investiven Kosten (13,54 € pro Tag im Einzelzimmer). Bei unseren berechneten 22 Tagen Aufenthalt beträgt der Eigenanteil also 733,04 € ((7,47 € + 12,31 € + 13,54 €) mal 22 Tagen).
Bei Fragen oder für eine Reservierung wenden Sie sich bitte an unsere Verwaltung.