Aus den vorgegebenen Texten und den beigefügten kritischen Erklärungen ergibt sich von selber der status quaestionis. Es fragt sich: Wie weit kann der Begriff "auctoritas Dei revelantis" ausgedehnt werden? Die Theologen geben einmütig zu, daß die göttliche Autorität sich in der offiziellen Offenbarung manifestiert, die füglich für alle in der Form der fides theologica verpflichtend ist. Sie stimmen auch darin überein, daß Gott seinen Wunsch und Willen in Privatoffenbarungen zum Ausdruck bringen kann, die deswegen für den Empfänger dieser Offenbarungen in gleicher Weise durch fides theologica zu beantworten sind. Als neue Frage tritt nun hinzu: Spricht Gott auch durch die Zeichen der Zeit oder durch seine Führungen und Fügungen in derselben Weise zu den Einzelnen, tut er es nicht so deutlich und einwandfrei, daß jeder, der aus solchen Zeichen den göttlichen Wunsch und Willen klar erkennt, verpflichtet ist, kraft der fides theologica sich gläubig vor ihm zu beugen? Weist nicht nach dieser Richtung das Wort des Herrn: "Die Zeichen am Himmel wißt Ihr zu deuten, nicht aber die Zeichen der Zeit"? (Vgl. Lk 12,56) Hug: SchöGeh, 46 f. Aus: Praktischer Vorsehungsglaube als Erkenntnisquelle Kleine Kentenich-Text-Sammlung Zusammengestellt von Pater Herbert King (März 2007) |