1. Zum Begriff 2. Die geschichtliche Entwicklung 3. Leitende Ideen 3.1. Die Grundcharakteristika eines Säkularinstitutes 3.2. Primär Ideale, nicht Gesetze 3.3. Geringe Rechtsbindung, hohe Verbindlichkeit 3.4. Kontinuierliche Sorge um lebendige spirituelle Fundierung 3.5. Weltfähigkeit 3.6. Familienhafte Struktur 4. Strukturelemente der schönstättischen Verbände 4.1. Aufbau 4.2. Gemeinschaftlich vereinbarte Elemente und Formen 5. Funktion im Gesamtwerk 5.1. Garantiefunktion 5.2. Elitecharakter 5.3. Symbolcharakter 5.4. Bindegliedcharakter 1. Zum Begriff - Verbände, als Vereinigungen von Personen, die gleiche Interessen haben und gemeinsame Ziele verfolgen, haben sich insbesondere seit dem 19. Jahrhundert im Rahmen des Katholizismus entwickelt. Daran ist aber nur analog zu denken, wenn von den Verbänden innerhalb Schönstatts die Rede ist. Der Begriff "Verband" wird wechselweise gebraucht mit >>Säkularinstitut. Gemeint sind die sechs Gemeinschaften: >>Säkularinstitut der Schönstätter Marienschwestern, >>Säkularinstitut Frauen von Schönstatt, >>Schönstatt-Institut Marienbrüder, >>Schönstatt-Institut Diözesanpriester, >>Institut der Schönstattfamilien, >>Schönstatt-Patres. Dennoch erfasst auch die kanonistisch definierte Kategorie der Säkularinstitute (CIC can. 710-730) nicht ausreichend, was in den Verbänden Schönstatts geschichtlich gewachsen ist und sich entfaltet hat. 2. Die geschichtliche Entwicklung - Als Josef Kentenich 1926 die Gemeinschaft der Marienschwestern gegründet hatte, zeigte er bald danach eine klare Idee seiner Verbände auf. Im Hintergrund prägten die Ziele und Erfahrungen, die ihn seit 1912 leiteten: sein pädagogisches Programm, in der Arbeit als Spiritual (>>Schönstatt, Geschichte) die Freiheit des Menschen zu betonten und nichts zu unternehmen ohne das Eigenengagement der Betroffenen; 1919 die Gründung des >>Apostolischen Bundes, in dem von Anfang an eine Verbindung von Weltbezug (>>Werktagsheiligkeit) im Sinne des Apostolates und dem Streben nach Heiligkeit ("Ordensgeist") gelingen sollte. Das Neuartige lag im Versuch, ohne klösterliche Formen den Geist der evangelischen Räte zu leben. Strukturierende Leitidee waren Prinzipien, die Motivation und Praxis gleichermaßen bestimmten: ein möglichst hohes Maß an Freiheit; dennoch das Eingehen einer bewussten Bindung und als alles bestimmende Beseelung ein Höchstmaß an spiritueller Durchdringung des Denkens und Tuns (>>"Geistpflege"). Diese Grundzüge finden sich wieder im Aufbau der verschiedenen schönstättischen Gemeinschaften. Sie konkretisieren sich zunächst in den ersten Satzungen der Marienschwestern (1935) und auch darüber hinaus. Das 1937 herausgegebene Buch "Werktagsheiligkeit" ist geradezu das Programm einer "welthaften Frömmigkeit", d.h. einer spezifischen Laienaszese, in der herkömmlichen Tendenzen von Weltflucht eine bewusste "Gott-, Ding- und Menschengebundenheit" entgegengesetzt wird. All dies schlägt sich in Idee und Struktur der schönstättischen Verbände nieder. 3. Leitende Ideen 3.1. Die Grundcharakteristika eines Säkularinstitutes - In allen Verbänden Schönstatts sind die beiden Grundmerkmale von Säkularinstituten aufgegriffen: "Weihe und Welthaftigkeit" (Paul VI.). In der "Weihe" verpflichten sich alle Verbandsmitglieder auf die drei klassischen >>Evangelischen Räte. Die Familien leben, analog zum Rat der Jungfräulichkeit, eine bewusste Entscheidung für das christliche Eheideal. Die "Welthaftigkeit" ist Grundzug für alle Verbände, wenn auch in unterschiedlicher Ausprägung. Als 1947 durch die Konstitution >>Provida Mater die Säkularinstitute als neuartige Form des Lebens nach den evangelischen Räten ohne herkömmliche Verpflichtung auf Klausur und gemeinsames Kleid errichtet wurden, sind die ersten drei schönstättischen Verbände (1926 Marienschwestern, 1945 Institut der Diözesanpriester und 1946 Frauen von Schönstatt) bereits gegründet. Kentenich betont: "... wir sind also nicht entstanden durch die Konstitution, sondern ohne die Konstitution, also unabhängig, eigenständig" (RomV 1965 IV, 17 f.). 3.2. Primär Ideale, nicht Gesetze - Ein früher Grundimpetus der seelsorgerlichen und pädagogischen Arbeit P. Kentenichs setzt sich in Geist und Struktur der Verbände um: Menschen durch Ideale leiten, nicht primär durch Gesetze (>>Idealpädagogik). Darin spiegeln sich wesentliche Gesichtspunkte seines Menschen- und Gemeinschaftsverständnisses. Gleichzeitig setzt er damit auch Gedanken Vinzenz Pallottis um, in dessen Gemeinschaften nicht Gelübde, sondern ein Versprechen und die hocherzige Liebe binden sollten. Freilich will Kentenich damit nicht weniger an Entschiedenheit, sondern eine gelübdelose Gemeinschaft als Ausdruck ihres genuinen Wesen. Er wollte nicht die institutionelle Form der Gelübde, umso mehr aber den Geist der Gelübde. 3.3. Geringe Rechtsbindung, hohe Verbindlichkeit - Die Satzungen aller Schönstatt-Verbände zeigen, dass zeitliche und ewige Bindungen an die Gemeinschaft nicht durch Gelübde sondern durch die >>Vertragsweihe zustandekommen. Im Versprechen der Treue und des Gehorsams ist die Zugehörigkeit zur Gemeinschaft in einer eindeutigen äußeren Bindung gewährleistet, gemäß dem Kentenichschen Leitwort: "Bindung nur, aber auch soweit als nötig". Die gleichzeitig vereinbarte dreimonatige Kündigungsfrist ermöglicht dem Mitglied, die Bindung jederzeit wieder rechtlich zu lösen. Damit das möglichst nicht geschieht, ist von der Gemeinschaft ein hohes Maß an Motivationspflege und geistlicher Lebendigkeit verlangt, vom einzelnen Mitglied eine ständige Vergewisserung und Erneuerung der eingegangenen Bindung. Für alle ergibt sich so ein hohes Maß an Verbindlichkeit, das nicht primär durch Rechtsbindungen, sondern durch spirituelle und psychologische Gebundenheit getragen ist. "Das ist eine gelübdelose Struktur, aber zweitens eine Struktur, die den Geist der Gelübde mit ganzer Inbrunst umfängt."(BT 1952 I, 68 f.). J. Kentenich sieht darin analog einen Akzent des Vatikanum II, bei dem der geistlichen Durchdringung, der eigenen Entscheidung und der Gewissensfreiheit mehr Bedeutung beigemessen wird als äußeren Formen. "Bindung nur, aber auch soweit als nötig, Freiheit soweit als möglich, darüber hinaus - jetzt kommt das Bedeutungsvollste - unausgesetzt tiefe und gesicherte Geistpflege!" (RomV 1965 IV, 50) 3.4. Kontinuierliche Sorge um lebendige spirituelle Fundierung - Um ein Mindestmaß an erforderlicher Bindung und ein Höchstmaß an Freiheit ineins zu bringen und in das richtige Verhältnis zueinander, tut not: "größtmögliche Geistschulung, Geistpflege. Diese nicht nur durch persönliche Inspiration, sondern auch durch pflichtmäßig eingerichtete Institutionen, die die Grundlage geben" (RomV 1965 IV, 68). Die Prioritäten waren für Kentenich evident: "Organisation war Nebensache; Organismus - das will heißen: Geist und Leben - blieb in allen Lagen mein Hauptanliegen." (AutFr 1961, 145). 3.5. Weltfähigkeit - Die äußerlich geringe Bindungsform in den Verbänden ist auch verstanden als angemessener Weg, Menschen zu befähigen, Selbstand, Einsatzbereitschaft und Treue nicht abhängig zu machen von der sozialen Umgebung oder inneren Stimmungen. Inmitten einer pluralistischen Welt soll der/die einzelne in der Lage sein, entsprechend der eigenen Lebensform bewusst christlich zu leben. Die Mitglieder der Verbände sollen "weltfähig" sein, "...das heißt in einer Welt leben können, die kein religiöses Enklave mehr kennt" (RomV 1965 IV, 26). 3.6. Familienhafte Struktur - Die gegebenen alltäglichen Anstrengungen und der geforderte Einsatz sollen für die Mitglieder ermöglicht und erleichtert werden durch Art und Struktur der Gemeinschaft selbst. Die Verbände mühen sich um eine Atmosphäre familienhafter Nähe und Verlässlichkeit. Die Möglichkeit, geschwisterliche Bindungen zu Menschen einzugehen, und ein Autoritätsverstandnis, das vom Väterlichen und Mütterlichen in einer Familie ausgeht, sind strukturell und atmosphärisch prägende Komponenten (>>Leitung). Den Verbänden gilt deshalb der Kentenichsche Imperativ: "Familienhaftes ausbauen" (RomV 1965 IV, 44 f., >>Elternprinzip, >>Vaterprinzip). 4. Strukturelemente der schönstättischen Verbände 4.1. Aufbau - Die Grundideen der Verbände spiegeln sich auch in deren Organisationsstruktur. In allen Verbänden ist jedes Mitglied in doppelter Weise in die Gemeinschaft integriert, durch die "offizielle Gemeinschaft" und die >>"Freie Gemeinschaft". Oberstes Organ der offiziellen Gemeinschaft ist das Generalkapitel (Generalkongreß). Dieses wählt die Generalleitung, bestehend aus einem/r Generaloberen/in und den Generalräten/innen und in den Laienverbänden den Generaldirektor (Geistlicher Direktor) bzw. Assistenten. Die Amtszeit beträgt zwölf Jahre. Wenn auch die Bezeichnungen für die Ämter in den einzelnen Verbänden leicht differieren, so bleibt dennoch die gleiche Struktur und Aufgabe. Das Generalkapitel hat die gesetzgebende Funktion, die Generalleitung hat Regierungsfunktion und Leitungsfunktion. Zwei Mitglieder aus der Generalleitung vertreten ihren Verband auch im Generalpräsidium (>>Präsidien). Die Verbände sind internationale Gemeinschaften. Um möglichst viel Freiheit und auch mentaltitätsgemäße Gestaltungsmöglichkeiten zu garantieren, sind sie regional gegliedert. Regionalobere/innen und deren Rat sind auf sechs Jahre bestellt und leiten ihre Region bzw. Provinz subsidiär. Das einzelne Mitglied gehört in seiner Umgebung zu einer kleinen Gruppe, an deren Spitze ein/e auf drei Jahre bestellte Oberer/in steht. Der laikale Charakter der Verbände, ihr Akzent auf Welthaftigkeit und Verbindlichkeit in Freiheit spiegeln sich auch in der Übertragung bzw. Übernahme von Ämtern der offiziellen Gemeinschaft. Das Autoritätsverständnis und das Leitungsmodell J. Kentenichs folgt dem Grundsatz: "autoritär im Prinzip, demokratisch in der Anwendung". Lebensmäßig wird dies durch begrenzte Amtszeiten gesichert. Um vielfältigen Strömungen und unterschiedlichen Lebensimpulsen in der offiziellen Gemeinschaft Raum zu geben und in möglichst vielen Mitgliedern ein waches Verantwortungsbewusstsein für das Institut zu stärken, ist auf ausdrücklichen Wunsch des Gründers für alle Ämter satzungsgemäß lediglich eine einmalige Wiederbestellung möglich. Details regeln die jeweiligen Verbandsstatuten. 4.2. Gemeinschaftlich vereinbarte Elemente und Formen - Um Geist und Leben der evangelischen Räte lebendig zu halten und in schöpferischer Treue zum Charisma des jeweiligen Verbandes fruchtbar zu machen, bedarf es gemeinschaftlich sichernder Formen. Allerdings ist auch hier nur ein Mindestmaß festgelegt, damit ausreichend Raum bleibt für individuelle und kursbezogene Akzente (>>"Freie Gemeinschaft"). Verbindlich sind etwa Gemeinschaftstreffen, jährliche Exerzitien und tägliche Geistliche Übungen. Von den Lebensformen her unterscheiden sich die Verbände je nach dem, ob die Mitglieder allein oder in Dach- und Tischgemeinschaft leben. Satzung und gemeinsam getroffene Vereinbarungen helfen, die Ehelosigkeit (bzw. Ehe) bewusst zu gestalten. Für den evangelischen Rat des Gehorsams gibt es bei allen Verbänden zu bestimmten Situationen Fragepflicht; bezüglich des evangelischen Rates der Armut die Verpflichtung auf einen, der persönlichen Situation gemäßen einfachen Lebensstil und eine eingeschränkte Verfügung über das eigene Einkommen und den Besitz. 5. Funktion im Gesamtwerk - So eigengeprägt und rechtlich voneinander unabhängig die sechs Verbände innerhalb Schönstatts sind, so haben sie dennoch eine gemeinsame Funktion in der Gesamtbewegung. 5.1. Garantiefunktion - Als >>pars motrix et centralis bilden die Verbände und >>Bünde den bewegenden Kern des gesamten Schönstattwerkes. Sie haben die Grundelemente Schönstatts und das Charisma des Gründers zu bewahren und situationsgemäß zu entfalten. Ihnen kommt auch eine stellvertretende "Garantiefunktion" zu für die anderen schönstättischen Frauen-, Männer-, Familien- und Priestergemeinschaften. 5.2. Elitecharakter - Nicht primär äußere Funktionen und Aktionen sollen das Genuine der Bewegung sichern, sondern Lebensübertragung. Die Gesamtbewegung braucht Gliederungen, die modelldhaft darstellen, was alle zu leben haben. "Vor-leben!... Der Strom des Lebens, des erhöhten, des gesicherten Lebens, muss ausgehen von unseren Verbänden und von ihnen kondensiert und konzentiert hineinfluten in die ganze Familie." (RomV 1965 IV, 108). 5.3. Symbolcharakter - Den gleichen Vorgang versteht Kentenich auch gerne als Symbol, das die Verbände für die Gesamtfamilie darstellen. Geht es um eine tiefere Erkenntnis der Struktur der Gesamtbewegung, bleibt genauer zu fragen nach der Struktur der Verbände. J. Kentenich bedenkt sehr intensiv die gesamte Lebenswirklichkeit seiner Verbände, weil sie nach dem Gesetz der ausgezeichneten Fälle beispielhaft alles in sich begreifen, was die anderen Gliederungen in sinngemäßer Anwendung verwirklichen wollen. "Verstehen wir die Struktur unserer Säkularinstitute, fällt helles Licht auch auf all die übrigen Gliederungen" (RomV 1965 IV, 67). 5.4. Bindegliedcharakter - Von den Säkularinstituten her versteht sich auch ein Begriff, den Kentenich von Vinzenz Pallotti übernommen hat. Gebraucht ihn dieser für seine Priester, die zwischen Weltklerus und Ordensleuten Bindeglied sein sollen, gilt er bei Kentenich noch umfassender. Verbandsmitglieder sind sowohl zugleich Laien bzw. Weltpriester als auch Menschen, die durch das Leben der evangelischen Räte ein Kernstück des Ordenslebens verwirklichen. "Was heißt das Bindegliedcharakter?... Das Mark- und Kernstück aber liegt darin, dass wir seinsmäßig in beide Stände hineinragen und beide Pole miteinander verbinden wollen" (RomV 1965 IV, 92). Den Verbänden kommt damit die Aufgabe zu, sich in ihrem Sein und Tun stets als vernetzendes Element zu verstehen. Die Mitglieder leben in welthafter Existenz als Laien (bzw. Priester) und dennoch gleichzeitig in Verwobenheit mit denen, die wie sie selbst die evangelischen Räte als Lebensform gewählt haben. >>Säkularinstitute, >>Schönstatt Struktur, >>Vertragsweihe, >>Regierungsprinzip. Literatur: J. Kentenich, Brasilienterziat. Terziat in Santa Maria / Brasilien (16.2.-5.3.1952), verv. A 5, 244+240+258 S. I und II J. Kentenich, Autorität und Freiheit in schöpferischer Spannung (September 1961). Bearbeitet von Herta Schlosser, Vallendar 1993, 7-142 J. Kentenich, Rom-Vorträge. Vorträge für die Leitungen der Schönstätter Verbände in Rom (17. November 1965 - 2. Februar 1966), verv., A 5, vier Bände, 237+321+283+308 S. 1965. Gertrud Pollak Schönstatt-Lexikon: Herausgeber: Internationales Josef-Kentenich-Institut für Forschung und Lehre e.V. (IKF) Verlag: Patris-Verlag, Vallendar-Schönstatt - All rights by Patris-Verlag - www.patris-verlag.de Online-Präsentation: Priester- und Bildungshaus Berg Moriah, Simmern, in Zusammenarbeit mit dem Josef-Kentenich-Institut e.V. (JKI) |