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Familienwahlrecht in der Kolpingsfamilie Bubenreuth

Die Kolpingsfamilie Bubenreuth hat in ihrer Satzung das „allgemeine Wahlrecht von Geburt an“ umgesetzt.

Zur Kolpingsfamilie Bubenreuth zählen inzwischen 135 Bubenreuther Kinder, Männer und Frauen im Alter zwischen 5 Monaten und 84 Jahren. Wir Kolpinger verstehen uns damit fast schon von selbst als familienhafte Gemeinschaft. Ein wichtiges Anliegen der Kolping-Idee wird damit deutlich: wir sind eine Weggemeinschaft der Generationen.

Wie in einer Familie versuchen wir, die Bedürfnisse der einzelnen Mitglieder ernst zu nehmen und gemeinsames Handeln als Bereicherung für unser Leben zu erfahren.

Weitere Ansatzpunkte finden wir in unserem Leitbild auch unter dem Anspruch „Anwalt für Familien“ zu sein. Angesichts des demografischen Wandels und den damit einher gehenden Problemen einer kaum mehr realistischen Generationengerechtigkeit, beschäftigt uns schon einige Jahre das Thema „Wahlrecht von Geburt an“.

Im Jahr 2005 haben wir den Juristen Dr. Kurt Peter Merk zu einem Diskussions- und Informationsabend eingeladen. Fazit: Das „Wahlrecht von Geburt an“ ist die logische, konsequente und erforderliche Ergänzung unseres demokratischen aufgebauten Staates. Sehr aufmerksam haben wir daraufhin die Auseinandersetzung mit dem Thema innerhalb des Kolpingwerkes und in der „großen“ Politik, u.a. im Bundestag verfolgt. Leider haben die Diskussionen und Resolutionen zu keinem greifbaren Ergebnis geführt. Im November 2009 war für uns die Entscheidung jedoch klar – frei nach Adolph Kolping „die Tat ziert den Mann“ (und heute eben auch: Frau und Kind): Die Hauptversammlung unserer Kolpingsfamilie entschied sich einstimmig dafür, das „Wahlrecht von Geburt an“ einzuführen.

Wir sind damit einigen Kolpingsfamilien gefolgt, die den Schritt vor uns „gewagt“ haben und wir hoffen, dass sich nicht nur viele örtliche, sondern auch überregionale Einrichtungen in Zukunft anschließen.

Das „Wahlrecht von Geburt an“ in einer Kolpingsfamilie umzusetzen hat natürlich keine staatstragende Bedeutung, das ist uns durchaus bewusst. Es kann und soll aber ein Zeichen sein, wie wichtig uns dieses „Allgemeine Wahlrechts von Geburt an“ für unser Land, vor allem für das zukünftige Zusammenleben, ist. Und, ein weiterer wichtiger Aspekt: es soll zeigen, dass es machbar ist. Viele Kritiker verlieren sich in verfassungs- und verfahrensrechtlichen Fragestellungen. Erstere zu prüfen ist sicher erforderlich, letztere vorzuschieben ist eher bequem.

Vielleicht vermissen Sie auf dieser Seite nun eine eingehende Auseinandersetzung mit dem Thema selbst. Wir sind der Meinung, dass das Internet viele und fundierte Informationen bereit hält. Auf einige möchten wir hier gerne verweisen:

JAKO-O: Familien brauchen ein Wahlrecht