Kurzzeitpflege-Verhinderungspflege
Wird jemand für kurze Zeit vollstationär in einem Pflegeheim untergebracht, so fällt dies unter den Begriff Kurzzeitpflege. Die Pflegekasse unterstützt diesen Aufenthalt pro Kalenderjahr für eine Dauer von bis zu 28 Tagen bzw. bis der Betrag von 1.612,00 Euro ausgeschöpft ist. Voraussetzung ist, dass eine Pflegestufe vorliegt. Sie ermöglicht Angehörigen eine vorübergehende, zeitlich begrenzte Entlastung oder bereitet den pflegebedürftigen Menschen auf die Rückkehr in den eigenen Haushalt vor.
Verhinderungspflege kann in Anspruch genommen werden, wenn es der Pflegeperson nicht möglich ist, den zu Pflegenden in dem nötigen und gewohnten Umfang zu versorgen. Die Gründe hierfür können unterschiedlich sein. In diesem Fall kann ein vollstationärer Aufenthalt für die Dauer von 28 Tagen bzw. bis die Summe von 1.612,00 Euro aufgebraucht ist, in Anspruch genommen werden. Die Pflegekasse muss die Unterbringung jedoch vorher genehmigen.
In unserem Haus stehen jederzeit eingestreute Plätze für Kurzzeitpflege bzw. auch Verhinderungspflege zur Verfügung. Je nach aktueller Belegungssituation kann die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze allerdings variieren. Besonders wenn während der Urlaubszeit ein Kurzzeitpflegeplatz benötigt wird, empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig anzufragen.