Preise

In unserem Haus sind keine Darlehen, Vorauszahlungen oder ähnliche Geldleistungen zum Zwecke des Eigentumerwerbs und der Unterbringung zu erbringen. Wir genießen Bestandschutz nach dem Pflege-Versicherungsgesetz und berechnen für unsere Leistungen Entgelte, die wir mit den zuständigen öffentlichen Stellen vereinbart haben.

Daher kann auch ein älterer Mensch in unser Haus ziehen, der Ansprüche nach dem Pflege-Versicherungsgesetz hat und / oder auf Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz angewiesen ist. Bei Anträgen an die Pflegekasse, das Sozialamt oder andere Kostenträger sind wir gerne behilflich.


Downloads

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Heimkostentabelle Kurzzeit/Verhinderungspflege gültig am 01.02.18 51 KB
Heimkostentabelle Stationäre Aufnahme gültig ab 01.02.18 50 KB