Buchung
Die Buchung läuft wie im Hotel:
Sie haben einen Terminwunsch - wir reservieren die von Ihnen gewünschte Zeit, sofern wir noch einen Platz feri haben.
Gerade in Zeiten der Schulferien und zum Jahreswechsel sind unsere Plätze oft frühzeitig ausgebucht.
Bei einer Kurzzeitpflege gewähren die Pflegekassen auf Antrag einen Zuschuss. Da die Nachfrage nach Kurzzeitpflegeplätzen vor allem in der Urlaubszeit hoch ist, empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig einen Pflegeplatz zu reservieren.
Die Kosten für die Kurzzeitpflege entsprechen unseren Kosten im vollstationären Bereich. Für bereits in eine Pflegestufe eingestufte Personen zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss. Hierbei übernehmen die Pflegekassen die pflegebedingten Kosten für die Kurzzeitpflege für einen Zeitraum von maximal vier Wochen pro Kalenderjahr bis zu einem Gesamtbetrag von 1.510 €.
Beispiel: Für einen in Stufe 2 eingestuften Pflegebedürftigen zahlt die Pflegekasse einen Anteil von 1.550 € an den pflegebedingten Kosten der Kurzzeitpflege. Die pflegebedingten Kosten in unserem Haus betragen in Pflegestufe 2 pro Tag 65,98 €. Daraus ergibt sich, dass der Zuschuss der Pflegekasse für 23 Tage ausreicht (1.550 € geteilt durch 65,98 € = 23,49). Die Kosten für Unterkunft (8,62 € proTag) und Verpflegung (9,72 € pro Tag) und die investiven Kosten (8,40 € pro Tag im Einzelzimmer) werden von der Pflegekasse nicht übernommen.
Bei unseren berechneten 23 Tagen Aufenthalt beträgt der Eigenanteil also 615,02 € (8,62 € + 9,72 € + 8,40 €) mal 23 Tage).