Gut gepflegt
Die Verpflichtung zur Hilfe gegenüber alten Menschen, ohne Ansehen der Natio-nalität, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, der geschlechtlichen Selbst-bestimmung, der sozialen Stellung oder der politischen Überzeugung und unser Wille, unsere Fähigkeiten und Kompetenzen dem Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner unseres Hauses zur Verfügung zu stellen, erfordern von uns, jene Menschen bei uns aufzunehmen, denen wir Begleitung, Unterstützung und Hilfe anbieten können.
In St. Josef können wir nach Abschluss der Generalsanierung 140 Menschen betreuen, die entweder im Altenheim die Sicherheit jederzeit verfügbarer Hilfe und Betreuung mit einem überschaubaren Wohnraum verbinden wollen oder
- die aufgrund ihres Alters oder wegen Erkrankung pflegebedürftig sind,
- mehrfach am Tag Hilfe und Begleitung brauchen,
- desorientiert sind und/oder
- aufgrund dementieller oder psychischer Veränderungen
Beistand und Begleitung im Pflegeheim benötigen.
In diesen Fällen muss aufgrund des Versorgungsvertrages vor bzw. bei der Auf-nahme ins Pflegeheim eine Einstufung nach den Kriterien des Pflegeversiche-rungsgesetzes erfolgen.
Selbstverständlich bemühen wir uns, unsere Betreuungsleistungen den Bedürf-nissen unserer Bewohner – gerade auch bei beginnender Pflegebedürftigkeit – anzupassen.
Gründe für die Aufnahme in die Kurzzeitpflege können sein
- akute Erkrankungen bzw. deutliche Verschlechterungen des körperlichen Zu-stands,
- Nachsorge nach einem Krankenhausaufenthalt,
- Entlastung pflegender Angehörigen durch vorübergehende Freistellung (etwa bei Urlaub, Erkrankung, Kuraufenthalt, psychischer Überforderung)
- Überbrückung einer Wartezeit auf stationäre Aufnahme oder auf Rehabilitati-onsmaßnahmen,
- Sterbebegleitung.