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Mission

Pfarrgemeinderat

Mitglieder

Vom AMTSBLATT für das Erzbistum Bamberg: Jahr 2005, S. 140 - 141

§ 3 Mitglieder des Pfarrgemeinderates

(1) Dem Pfarrgemeinderat gehören an:

  • a) der Pfarrer bzw. der Leiter einer Seelsorgestelle als der vom Erzbischof entsandte Seelsorger und Leiter der Gemeinde,
  • b) je nach Größe der Gemeinde bis zu 15 in unmittelbarer und geheimer Wahl von der Pfarrgemeinde gewählte Mitglieder (siehe Wahlordnung),
  • c) als amtliche Mitglieder die hauptamtlich in der Pfarrgemeinde tätigen Priester, Diakone, Pastoralreferent(inn)en, Gemeindereferent(inn)en, ein(e) Religionslehrer(in) im Kirchendienst,
  • d) bis zu fünf weitere von den Mitgliedern gem. a) bis c) hinzugewählte Mitglieder, die durch besondere Fachkenntnisse oder ihre Tätigkeit die Arbeit des Pfarrgemeinderates fördern. Unter diesen muss ein Vertreter oder eine Vertreterin der Jugend sein, sofern solche nicht schon durch unmittelbare Wahl gemäß c) Mitglieder des Pfarrgemeinderates sind. Ferner sollen bei der Zuwahl Bevölkerungsschichten, Altersgruppen, ausländische Mitbürger(innen) und andere Zielgruppen, die noch nicht im Pfarrgemeinderat vertreten sind, besonders berücksichtigt werden,
  • e) die Leiter der gem. § 9 zu bestellenden Sachausschüsse, soweit sie nicht bereits dem Pfarrgemeinderat angehören,
  • f) ein Mitglied der Kirchenverwaltung (ohne Einschränkung!).

(2) Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, so rückt bei Mitgliedern gem. Abs. (1) b) die/der Kandidat(in), die/der bei der Wahl die nächsthöchste Stimmenzahl erhalten hatte, nach. Bei Mitgliedern gem. Abs. (1) d) kann der Pfarrgemeinderat für die restliche Amtszeit ein Mitglied hinzuwählen. Scheidet ein Jugendlicher (16 - 25 J.) während der Amtszeit aus und rückt kein Jugendlicher für ihn nach, so beruft der Pfarrgemeinderat einen zusätzlichen Jugendlichen.

(3) Bei Vorliegen von schwer wiegenden Gründen kann ein Mitglied aus dem Pfarrgemeinderat ausgeschlossen werden. Der Antrag dazu kann von jedem Pfarrgemeinderatsmitglied gestellt werden und hat schriftlich zu erfolgen. Er bedarf bei der Abstimmung einer 3/4 Mehrheit aller Mitglieder. Das betroffene Mitglied kann sich an die zuständige Schiedsstelle wenden, wo die Sach- und Rechtslage mit dem betroffenen Mitglied und Vertretern des Pfarrgemeinderates erörtert wird. Die endgültige Entscheidung erfolgt durch den Erzbischof. Während der Zeit des Einspruchsverfahrens bis zur endgültigen Entscheidung ruht die Mitgliedschaft.

(4) Ist nach Meinung der Mehrheit des Pfarrgemeinderates oder des Pfarrers eine gedeihliche Zusammenarbeit im Pfarrgemeinderat nicht mehr gegeben, soll eine Gemeindeberatung durchgeführt werden. Wenn diese nicht zum Erfolg führt, muss die zuständige Schiedsstelle angerufen werden. Gelingt es dieser nicht, eine Einigung herbeizuführen, verfügt der Erzbischof die erforderlichen Maßnahmen.

Pfarrgemeinderat der Katholischen Italienischen Mission (Wahlperiode 2010-2014)

Don Mietek
Missionar, Leiter der Gemeinde

Sr,Anna Maria Del. Piaz (Pastoralmitarbeiterin)

Gewählte Mitglieder

    • Sig.ra Russo Cira (vice) 
    • Sig.ra  Acquaviva Angela
    • Sig. Nicola Bellini
    • Sig.ra Calcagnile Michelangela 
    • Sig. Russo Giuseppina
    • Sig. Angelo Nardiello (per la comunità di Zirndorf)
    • Sig.Latino Matteo (per la comunità di Schwabach)
    • Sig. La Braca Oto (per la comunità di Erlangen)
    • Sig.Scala Michele
    • Sig. ra Nizzardo Antonietta 
    • Sig. Di Marco Rosario
    •  
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    •  Leitung  Jugendgruppe :
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    • Bruno
    • Russo 
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