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Mission

Pfarrgemeinderat

Vorstand

Vom Amtsblatt für das Erzbistum Bamberg: Jahr 2005, S. 142

§ 4 Vorstand

(1) Der Pfarrgemeinderat bildet einen Vorstand.

Dieser besteht aus:

  • a) dem Pfarrer bzw. Leiter einer Seelsorgestelle kraft seines Amtes als Leiter der Gemeinde,
  • b) der oder dem Vorsitzenden, bis zu zwei stellvertretenden Vorsitzenden, der Schriftführerin oder dem Schriftführer, die vom Pfarrgemeinderat aus seiner Mitte gewählt werden. Dabei ist anzustreben, den Vorstand paritätisch mit Frauen und Männern zu besetzen.

(2) Die/Der Vorsitzende bereitet mit dem Vorstand die Sitzungen des Pfarrgemeinderates vor. Sie/Er beruft die Sitzungen des Pfarrgemeinderates im Einvernehmen mit dem Vorstand unter Angabe der Tagesordnung ein und leitet sie. Die/Der Vorsitzende kann sich von einem Vorstandsmitglied vertreten lassen.

Die/Der Vorsitzende vertritt den Pfarrgemeinderat nach außen oder delegiert diese Aufgabe an ein geeignetes Mitglied. Sie/Er sorgt gemeinsam mit den anderen Vorstandsmitgliedern für den Vollzug der Beschlüsse des Pfarrgemeinderates.