PredigtenÜbersichtLesejahr A 2017/12 bis 2018/11Predigt - Homilie am Kindlestag in Hetzles St. Laurentius
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Kindermord in Bethehem - Kindermord bei uns. 1 Das Leben Jesu war von Anfang an bedroht Der bei der Geburt Jesu von Roms Gnaden in Palästina regierende König Herodes war ein brutaler Machtmensch. Wer immer seinen Argwohn erregte, war des Lebens nicht mehr sicher.
Nachdem ihm zu Ohren gekommen war, dass über das Neugeborene sonderbare Voraussagen zirkulierten. Tut er alles, um dieses Kind Jesus zu vernichten.
Jesus wurde in alles andere nur nicht in friedliche Umgebung hineingeboren.
In diese friedlose mörderische Umgebung verkünden die Engel die Geburt des Erlösers:
Verherrlicht ist Gott in der Höhe und auf Erden ist Friede bei den Menschen seiner Gnade.[1]
2 Das Göttliche Zeichen Den Hirten wird als göttliches Zeichen für den Messias Gottes folgendes Zeichen gegeben "Ihr werdet ein Kind finden, das - in Windeln gewickelt - in einer Krippe liegt.”[2]
Gott wird verherrlicht und Frieden wird den Menschen von Gott geschenkt, die sich wie die Hirten aufmachen und nach Bethlehem gehen um in einem kleinen hilflosen Kind DAS LICHT DER WELT und DAS HEIL FÜR UNSER LEBEN zu entdecken und ihm die ganze Ehrerbietung zu erweisen.
3 Die Ehrerbietung gegenüber den kleinen wehrlosen Kindern im Mutterleib Diese Wertschätzung ist leider heute bei nicht wenigen Menschen in unserem Volk und Land verloren gegangen. Auch Jesus lebte bis zu seiner Geburt schon 9 Monate im Leib seiner Mutter, wie jedes Menschenkind. Im Grundgesetz der BRD steht im §88: 1. Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschliches Leben, auch das ungeborene, zu schützen. 3. Rechtlicher Schutz gebührt dem Ungeborenen auch gegenüber seiner Mutter. Mit einer gemeinsamen Bundesrats-Initiative wollen die vier Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen und Hamburg das 4 Werbe-Verbot für Abtreibung aus dem STGB streichen? Der Antrag der Grünen – den §219a abzuschaffen wurde vom bayerischen Landtag - dominiert von der CSU - Gott sei Dank abgelehnt. Die Sozialdemokraten wollen nach Worten ihrer Fraktionsvorsitzenden Andrea Nahles „den Paragrafen 219a StGB abschaffen“ und sich im Deutschen Bundestag „fraktions-übergreifend für eine gemeinsame Initiative“ einsetzen. „Justiz und Gesetzgeber dürfen sich nicht von Scharfmachern vor den Karren spannen lassen, die Frauenärztinnen und -ärzte kriminalisieren, die redlich ihrer Arbeit nachgehen“. Wer sich an das Grundgesetz hält und für den Schutz des Lebens eintritt, wird zum Scharfmacher degradiert und die Abtreibenden "gehen redlich ihrer Arbeit nach"[3] wie damals die Soldaten des Herodes, die bis zwei Jahre alten Kinder in Bethlehem abschlachteten und redlich ihrer Arbeit nachgingen. 5 Der vom Grundgesetz erklärte Schutz des Lebens Politiker von CDU und CSU haben sich für den Erhalt des § 219a im Strafgesetzbuch ausgesprochen. „Es darf kein Geschäfts-Modell gefördert werden, das auf der Tötung ungeborenen Lebens beruht.“ Wer den § 219a StGB ersatzlos aufheben wolle, „muss in Zukunft mit offener Werbung im Internet, Fernsehen, Zeitschriften, etc. für Abtreibungen rechnen“.[4] Der familienpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag, Marcus Weinberg (CDU), erinnerte daran, dass ungeborene Kinder gemäß der in Deutschland geltenden Rechtsordnung, „in jedem Stadium der Schwangerschaft auch der Frau gegenüber“ ein eigenes „Recht auf Leben“ besäßen, weshalb eine Abtreibung „nur in Ausnahmesituationen“ nach intensiver Beratung in Betracht kommen könne und nur dann straffrei bleibe.[5] Auch der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Thomas Sternberg, hat sich gegen eine Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen ausgesprochen. "In der aktuellen Debatte über den § 219a des Strafgesetzbuches wird so getan, als gebe es ein Recht auf Schwangerschaftsabbruch und als sei Abtreibung eine medizinische Dienstleistung wie jede andere. Ein Blick in das Gesetz stellt klar, dass das ganz und gar nicht so ist. Das menschliche Leben mit seiner unbedingten Würde muss von seinem Beginn als Embryo bis zum Tod geschützt werden“ erklärte Sternberg in einer Presse-Mitteilung.[6] Der Leiter des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Prälat Karl Jüsten, hat „eine bewusst oder unbewusst fehlerhafte Bewertung der rechtlichen und tatsächlichen Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen“ in der Debatte über das Werbeverbot für Abtreibungen beklagt und kritisiert, im „öffentlichen Diskurs“ werde „zunehmend eine ,Normalisierung’ von Schwangerschaftsabbrüchen unterstellt“.[7] Das Grundgesetz, das nach der leben-verachtenden Politik des Hitlerregimes geschaffen wurde, soll geändert werden. Dann darf offen für das Töten der noch nicht Geborenen geworben werden. Herodes lässt grüßen.
[2] Lk 2,12 [3] Quelle www.alfa-ev.de [4] ebd [5] ebd [6] ebd [7] ebd
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